Verkehrsmedizinische Untersuchungen
Sie dienen dem Zweck der Beurteilung von Fahreignung und Fahrtüchtigkeit. Spezielle verkehrsmedizinische Fragestellungen, bei denen es z.B. um die Fahrtauglichkeit bei bestimmten chronischen Erkrankungen geht, erfordern teilweise die Zusammenarbeit des Verkehrsmedizinischen Gutachters mit weiteren, fachärztlich ausgebildeten Kollegen.

Wir bieten in unserer Praxis ärztliche Eignungsuntersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an zur Erlangung oder Verlängerung
einer Fahrerlaubnis
• der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder
• zur Fahrgastbeförderung (Taxischein / Personenbeförderungsschein) sowie zur Wiedererlangung nach Entziehung (z.B. wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss) einer Fahrerlaubnis
• der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T.
Bei speziellen Fragestellungen, die die Fahrtüchtigkeit chronisch Kranker, Körperbehinderter oder von Menschen im hohen Alter betreffen, erstellen
wir Verkehrsmedizinische Gutachten.

Verkehrspsychologische Gutachten (MPU) oder Sehtests führen wir nicht durch. Eine Übersicht über sämtliche anerkannte MPU-Stellen in Deutschland kann bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) abgerufen werden. Die Überprüfung Ihres Sehvermögens muß in einer augenärztlichen oder einer arbeitsmedizinischen Praxis erfolgen.
Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin
Bundesanstalt für Straßenwesen