Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Wer vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnt, muss vor Aufnahme dieser Ausbildung eine Arbeitsschutz-untersuchung erhalten. Vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres ist eine 2. Untersuchung vorgesehen, wenn der Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Untersuchung ist kostenlos, die Jugendlichen müssen allerdings die Berechtigungsscheine, die bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung des Wohnortes erhältlich sind, zur Untersuchung mitbringen.
Eventuelle Einschränkungen und Gefährdungen des jungen Menschen durch die Aufnahme einer Berufsausbildung sollen auf diesem Wege frühzeitig erkannt und Maßnahmen zum Schutz eingeleitet werden.
Vor Beginn der Ganzkörperuntersuchung, die das Messen von Größe, Gewicht, Puls und Blutdruck, einen orientierenden Hör- und einen Sehtest sowie eine Überprüfung des Farbensehens und eine Urinuntersuchung einschließt, muss ein Fragebogen zur Gesundheitsvorgeschichte vom Jugendlichen gewissenhaft ausgefüllt werden. Tätigkeitsbezogene gesundheitliche Risiken sollen im Mittelpunkt stehen.
Außerdem wird im Rahmen der Untersuchung der Impfpass kontrolliert, fehlende Impfungen werden nachgeholt.
Das Ergebnis dokumentiert die untersuchende Ärztin nach Erläuterung in unterschiedlichen Formblättern, die dem Jugendlichen zur Weiterleitung an die Eltern und den Ausbildungsbetrieb ausgehändigt werden. Bei Unklarheiten hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung sind gelegentlich noch weitere Untersuchungen bei Fachärzten erforderlich.